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Zürcher Bürgerliche wollen keine zweite Rad WM erleben

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Zürcher Bürgerliche wollen keine zweite Rad WM erleben

19. Februar 2025, 11:06 Uhr
Die Zürcher Bürgerlichen sind keine Fans der vergangenen Zürcher Rad WM. Künftig solle vorher geprüft werden, welche negativen Begleiterscheinungen ein Grossanlass mit sich bringe. Bei der Rad WM seien diese unverhältnismässig gross gewesen. (Archivbild)
© Keystone/ENNIO LEANZA
Die Zürcher Bürgerlichen wollen keine zweite Rad WM erleben: Sie fordern, dass negative Begleiterscheinungen eines solchen Grossanlasses für Gewerbe, Bevölkerung und Blaulichtorganisationen besser abgeklärt werden - und zwar vor einer Kandidatur.

In einem Postulat, das am Mittwoch publiziert wurde, fordern SVP, FDP und Mitte den Regierungsrat dazu auf, darzulegen, wie Grossanlässe künftig «verträglicher» organisiert werden könnten.

Am Herzen liegt den Bürgerlichen vor allem das Gewerbe. Dass dieses nicht zu sehr beeinträchtigt wird, soll nach Ansicht der Bürgerlichen ausschlaggebend für einen Grossanlass wie die Rad WM sein. Dazu brauche es eine Abwägung von Vor- und Nachteilen, bevor sich Zürich für einen solchen Grossanlass bewerbe.

«Nicht nachvollziehbares Ausmass»

Auch die Dauer eines Events soll eine Rolle spielen. Die Bürgerlichen sind der Ansicht, dass die neun Tage dauernde Rad WM vom September 2024 unverhältnismässig grosse Auswirkungen hatte. Die Bevölkerung sei stark und in nicht nachvollziehbarem Ausmass in ihrer Bewegungsfreiheit beschnitten worden.

Nach wie vor streiten mehrere Gemeinden mit dem Organisationskomitee der Rad WM um Geld. Das OK hatte mehreren Gemeinden im Januar mitgeteilt, dass es die Mehrkosten, die den Gemeinden wegen des Grossanlasses entstanden sind, nicht übernehmen werde.

Bei den betroffenen Gemeinden kam die Absage schlecht an. Die Gemeinde Zumikon beispielsweise schickte der Rad WM eine Rechnung über 51'000 Franken. Da die Rennstrecke direkt am Feuerwehrdepot vorbeiführte und dieses nicht erreichbar war, musste die Gemeinde eine Pikett-Truppe organisieren, die vor Ort blieb.

Erlenbach fordert eine Erstattung in Höhe von etwa 25'000 Franken. Die Gemeinde hatte Ausgaben für Informationsmassnahmen und den Betrieb einer Hotline. Zudem war das Gemeindehaus am Abstimmungssonntag nicht zugänglich, so dass für das Wahlbüro ein alternativer Standort gefunden werden musste.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. Februar 2025 11:06
aktualisiert: 19. Februar 2025 11:06