DFB muss im «Sommermärchen»-Prozess zahlen
Das Urteil verkündete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am 34. und letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, in der Affäre um die Fussball-WM 2006 Steuern in der Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben, und hatte deshalb ein Bussgeld von 270'000 Euro gefordert. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, die in ihrem Plädoyer zu Wochenbeginn von einer hohen kriminellen Energie in dem Fall gesprochen hatte.
«Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest», sagte Distler in ihrer Urteilsbegründung. Insgesamt wurde der DFB zur Zahlung von 130'000 Euro verurteilt. 20'000 Euro wurden dem Verband wegen der «rechtsstaatwidrigen Verfahrensdauer» erlassen. Allerdings muss der DFB, der laut Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein «katastrophales Bild» abgegeben hat, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.
Beim DFB hatten sie bis zuletzt ihre Unschuld beteuert. «Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben», bekräftigte DFB-Anwalt Jan-Olaf Leisner in seinem Plädoyer am vergangenen Montag. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650'000 Euro für sich verbucht.
Mit der Verurteilung schwinden die Chancen des Verbandes auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe hatte der DFB im Jahr 2017 nachzahlen müssen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. 2022 hatte der DFB dagegen eine Klage beim Finanzverwaltungsgericht Kassel eingereicht, über die bislang nicht entschieden wurde.
Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA im April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 vom französischen Unternehmer erhalten hatte.
Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte die Summe ein Jahr später als Betriebsausgabe. Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen die drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt.