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Zwei Handwerker wegen Betrugs in Genossenschaft vor Zürcher Gericht

Prozess

Zwei Handwerker wegen Betrugs in Genossenschaft vor Zürcher Gericht

12. Juni 2025, 04:30 Uhr
Zwei Handwerker müssen sich am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht wegen Millionenbetrugs bei einer Genossenschaft verantworten. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Zwei Handwerker müssen sich heute Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Sie sollen Ex-Chefs einer Zürcher Baugenossenschaft mit erfundenen Rechnungen geholfen haben, gesamthaft rund 2,4 Millionen Franken abzuzweigen.

Die beiden Beschuldigten sind grundsätzlich geständig, weshalb der Gerichtsprozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wird. Sie einigten sich also mit der Staatsanwaltschaft auf einen Urteilsvorschlag, der nun zum Urteil erhoben werden soll.

Die Staatsanwaltschaft fordert in den Anklageschriften für einen Handwerker eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, für den anderen eine von 18 Monaten - jeweils bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sie sollen unter anderem der mehrfachen Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei und der mehrfachen Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen werden.

Erfundene Aufträge

Ein heute 58-jähriger Schweizer führte mit seinem Einzelunternehmen regelmässig Aufträge für eine Zürcher Baugenossenschaft aus. Mitte 2010 baten ihn der in der Zwischenzeit verstorbene Präsident und der frühere Geschäftsführer der Genossenschaft laut Anklageschrift, zwei Konten zur Verfügung zu stellen, über die fiktive Leistungen des Unternehmens abgerechnet werden konnten - was er auch tat.

Die telefonisch angekündigten Überweisungen hob der Beschuldigte - wie angeordnet - bar ab und übergab sie den beiden Männern. Später überliess er den Genossenschaftschefs die Bankkarten, mit denen sie die Bargeldbezüge selbst vornahmen. Sie verwendeten das Geld für ihre eigenen Zwecke, was dem Beschuldigten laut Anklageschrift bewusst war.

Der Baugenossenschaft entstand durch dieses Vorgehen ein Schaden von knapp 1,9 Millionen Franken.

Zweiter Handwerker im Spiel

Weitere 505'000 Franken zogen die ehemaligen Genossenschaftschefs mit Hilfe eines weiteren Handwerkers ab, der seit 2001 mit seinem Einzelunternehmen regelmässig Aufträge für die Baugenossenschaft ausführte. Laut Anklageschrift vereinbarte die Baugenossenschaft im relevanten Zeitraum mit dem beschuldigten Handwerker monatliche Pauschalentschädigungen von 20'000 Franken.

Ab Anfang 2015 informierten die Chefs den italienischen Staatsbürger, dass sie ihm weitere 5000 überweisen und baten ihn, ihnen das Geld bar zu überweisen - was der 72-Jährige auch tat. In der Folge wiederholten sie dieses Vorgehen regelmässig.

Der beschuldigte Handwerker übergab das Geld, obwohl er wusste, dass er keinerlei Gegenleistung für die erhaltenen Gelder erbracht habe, heisst es in der Anklageschrift. Ebenso sei ihm bewusst gewesen, dass die beiden Männer das Geld für sich verwendeten.

Nach eineinhalb Jahren vereinbarte der 72-Jährige mit den Genossenschaftschefs, dass er jeweils einen Drittel des Geldes für sich selbst behalten konnte. Insgesamt flossen so mindestens 103'333 Franken in seine Tasche - laut Anklageschrift gab er das Geld vor allem in Italien für seine eigenen Bedürfnisse aus.

Ende 2020 wurde der damalige Geschäftsführer fristlos entlassen, nachdem die Unregelmässigkeiten aufgeflogen waren. Gegen ihn läuft ein separates Verfahren. Der besagte Präsident verstarb Anfang desselben Jahres.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. Juni 2025 04:30
aktualisiert: 12. Juni 2025 04:30