Zuger Regierungsrat lehnt Einsetzung einer PUK ab
Die engere Staatswirtschaftskommission (Stawiko) des Zuger Kantonsrats hatte am 16. Juni bekannt gegeben, dass sie die Einsetzung einer PUK fordert. Sie wirft der Regierung vor, sich nicht kooperativ verhalten zu haben, als sie möglichen Unstimmigkeiten im Grundbuch- und Notariatsinspektorat nachgehen wollte. Um den Grundbucheintrag ist ein Rechtsverfahren hängig.
Der Regierungsrat kehrte am Mittwoch an einer Medienkonferenz den Spiess um. Die engere Stawiko verdrehe die Tatsachen, sagte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) den Medien. Die Vorwürfe stimmten nicht, sagte auch Sicherheitsdirektorin Laura Dittli (Mitte).
Zwei Beschwerden als Auslöser
Bei der engeren Stawiko gingen im Zusammenhang mit dem Grundbucheintrag in Oberägeri zwei Beschwerden ein. Gemäss Tännler ist die Kommission für diese aber nicht zuständig, sondern der Regierungsrat.
Die Stawiko habe die Beschwerden dennoch nicht an den Regierungsrat weitergeleitet, kritisierte Tännler. Sie habe damit die Verfassung nicht eingehalten und verhindert, dass die Regierung die Vorwürfe abklären könne.
Demokratisch legitimiertes Verfahren gefordert
Dittli sagte, der Regierungsrat akzeptiere die parlamentarische Oberaufsicht. Es brauche aber ein demokratisch legitimiertes Verfahren.
Tännler sagte, dass normalerweise die Zusammenarbeit mit der Stawiko «hervorragend» funktioniere. Der Regierungsrat respektiere die Stawiko «zu 110 Prozent». Im vorliegenden Fall habe die Kommission den Kontakt zur Regierung aber verweigert. Gemäss den Angaben von Tännler schalteten beide Seiten, sowohl die engere Stawiko wie auch der Regierungsrat, je ein Anwaltsbüro ein.
Konstruktiv mit PUK zusammenarbeiten
Der Regierungsrat appelliert an den Kantonsrat, «die rechtsstaatlichen Prinzipien zu wahren» und sich gegen eine PUK auszusprechen, wie er in einer Mitteilung schreibt. Beschliesst das Parlament dennoch eine solche Untersuchung, will der Regierungsrat konstruktiv mit der PUK zusammenarbeiten, wie Tännler an der Medienkonferenz ausführte.
Der Regierungsrat vermutete in der Mitteilung, dass eine Partei in dem Zivilprozess um den Grundbucheintrag die engere Stawiko und den Kantonsrat zu instrumentalisieren versuche, um sich im Rechtsverfahren Vorteile zu verschaffen.
Werde eine PUK eingesetzt, bestehe die Gefahr, dass diese in das juristische Verfahren eingreife, erklärte Dittli. Die PUK würde parallel zur Justiz dieselben Akten auswerten und Personen befragen. Die Unabhängigkeit der Justiz sei damit gefährdet.