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Zuger Kantonsrat will an Feuerwehrersatzabgabe festhalten

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Zuger Kantonsrat will an Feuerwehrersatzabgabe festhalten

10. April 2025, 16:27 Uhr
Wer als feuerwehrpflichtige Person nicht Feuerwehrdienst leistet, hat eine jährliche Ersatzabgabe zu bezahlen. (Symbolbild)
© Keystone/GAETAN BALLY
Wer als feuerwehrpflichtige Person im Kanton Zug nicht Feuerwehrdienst leistet, wird auch künftig eine Feuerwehrersatzabgabe leisten müssen. Der Kantonsrat hat am Donnerstag eine Motion der SVP nicht erheblich erklärt.

In einer Motion verlangte die SVP, die Pflicht zur Feuerwehrersatzabgabe für mindestens vier Jahre auszusetzen. Angesichts steigender Preise sei es wichtig, die Bürger finanziell zu entlasten.

Am Donnerstag krebste die SVP zurück. Sie würden die Feuerwehrersatzabgabe zwar weiterhin kritisch hinterfragen, sagte SVP-Sprecher Hans Küng. «Aber vielleicht sind wir mit der Motion über das Ziel hinausgeschossen.»

Die Regierung stellte sich wie sämtliche Fraktionen gegen das Ansinnen, das am Donnerstag auch die SVP nicht mehr unterstützte.

Eine Aussetzung der Feuerwehrersatzabgabe würde zu Ungerechtigkeiten führen, so der Regierungsrat. Feuerwehrleute wären benachteiligt, obwohl sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Ausserdem würde es einen falschen Anreiz setzen, keinen Feuerwehrdienst zu leisten, wenn der Kanton die Feuerwehrersatzabgabe übernehme, argumentierte der Regierungsrat.

Sicherheitsdirektorin Laura Dittli (Mitte) sagte, die Feuerwehrleute im Kanton Zug seien sehr motiviert und würden gerne Dienst an der Allgemeinheit leisten und dies nicht tun, um die Feuerwehrersatzabgabe nicht zahlen zu müssen.

Im Kanton Zug müssen 20- bis 48-Jährige, die keinen Feuerwehrdienst leisten, jährlich 100 Franken Ersatzabgabe zahlen. Ausgenommen sind werdende Mütter, Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen sowie Menschen unter 20 oder über 48 Jahren.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. April 2025 16:27
aktualisiert: 10. April 2025 16:27