News
Schweiz

Zuger Gericht genehmigt Nachlassvertrag von Nord Stream 2

Energie

Zuger Gericht genehmigt Nachlassvertrag von Nord Stream 2

9. Mai 2025, 12:06 Uhr
Nord Stream 2 hat mit den Gläubigern eine Einigung erzielt. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/DPA-Zentralbild/JENS BÜTTNER
Das Kantonsgericht Zug hat den Nachlassvertrag des verschuldeten Pipeline-Betreibers Nord Stream 2 AG mit den Gläubigern genehmigt.

Das Gericht hat am Freitag über seinen Entscheid zum Nachlassvertrag in einer kurzen Mitteilung informiert. Der Beschluss ist demnach noch nicht rechtskräftig und somit auch noch nicht vollstreckbar.

Die Nord Stream 2 AG sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. Mai 2025 12:06
aktualisiert: 9. Mai 2025 12:06