Zürcher Verwaltungsgericht soll Wahlbeschwerden behandeln
Die Geschäftsleitung empfiehlt die Änderung einstimmig, wie es in einem am Donnerstag publizierten Beschluss heisst. Das Bundesgericht hatte im Mai 2024 bemängelt, dass es keine Zürcher Gerichtsinstanz für die Behandlung von Beschwerden gegen die kantonalen Wahlen gebe.
Das Bundesgericht schickte die Angelegenheit deshalb an das Verwaltungsgericht zurück. Dort ist der Fall noch pendent. Garcia bleibt vorerst Kantonsrätin.
Parteiwechsel wenige Tage nach den Wahlen
Die Stadtzürcherin hatte wenige Tage nach den Wahlen im Februar 2023 ihren Wechsel zur FDP bekanntgegeben. Mehrere Personen gelangten dann ans Bundesgericht, um den sogenannten Erwahrungsbeschluss, der das Resultat bestätigt, aufheben zu lassen.
Neben diesem Fall kritisierte das Bundesgericht auch, dass Beschlüsse des Verkehrsrats nicht bei einem Zürcher Gericht angefochten werden können. Dabei ging es um Beschwerden der Städte Zürich und Winterthur zum Verbundfahrplan 2022-2023.
Auch das soll nach dem Willen der Geschäftsleitung des Kantonsrats neu am Verwaltungsgericht möglich sein. Der Kantonsrat entscheidet an einer der nächsten Sitzungen über die Änderungen.