Fangewalt
Zürcher Statthalter stuft FCZ-Sektorsperre als widerrechtlich ein
Im Kampf gegen Fangewalt sperrte die Stadt Zürich im Januar 2024 die Südkurve des FCZ. Dies war widerrechtlich, fand nun der Statthalter. (Archivbild)
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Niederlage für die Stadt Zürich im Kampf gegen Fangewalt: Der Statthalter hat entschieden, dass die Sperrung der FCZ-Südkurve im Januar 2024 widerrechtlich war.
Der FCZ hatte gegen die Sektorsperre rekurriert und nun Recht erhalten. Der Club nimmt den Entscheid «mit Genugtuung zur Kenntnis», wie er am Donnerstag mitteilte.
Die Stadt Zürich will den Entscheid prüfen und dann entscheiden, ob sie ihn an die nächste Instanz weiterzieht, wie es dort auf Anfrage von Keystone-SDA hiess.