Zürcher Rentnerin steht wegen Katzenfütterns vor Bezirksgericht
Die Staatsanwaltschaft will die Rentnerin wegen unrechtmässiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilen. Dazu soll eine Busse von 800 Franken kommen. Weil die Frau den Strafbefehl nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Gerichtsprozess.
Die Rentnerin hatte «Leo», der im gleichen Haus lebte, über einen Zeitraum von rund 10 Monaten immer wieder gefüttert und in die Wohnung gelassen. Sie tat dies auch, nachdem die Besitzerin ihr das schriftlich verboten hatte.
Die Beschuldigte programmierte gemäss Strafbefehl ihre eigene Katzenklappe zudem so um, dass «Leo» jederzeit bei ihr ein und aus gehen konnte. Das Ergebnis war, dass die rechtmässige Besitzerin vergeblich mit dem Futter wartete. «Leo» kehrte nicht mehr zurück.
Systematisches «Anfüttern» ist strafbar
Fälle wie dieser landen zunehmend vor Gericht, weil die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer die «Fütterer» anzeigen. Rechtlich gesehen sind Katzen «fremdes Eigentum». Das systematische «Anfüttern» und Hereinlassen einer fremden Katze gilt als unrechtmässige Aneignung. Solange Nachbarskatzen jedoch nur gelegentlich gefüttert werden, ist dies nicht strafbar.