Zürcher Regierungsrat will Opfer von Zwangsnahmen entschädigen
Mit der finanziellen Wiedergutmachung will der Kanton Zürich einen Beitrag zur Wiedergutmachung des begangenen Unrechts leisten, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Der Rahmenkredit von 20 Millionen Franken basiert auf der Annahme, dass rund 800 Gesuche eingereicht und gutgeheissen werden.
Einen Beitrag erhalten Personen, die vor 1981 von einer Behörde im Kanton Zürich eine Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung angeordnet erhalten haben. Ausgeschlossen sind Personen, die bereits von einem anderen Kanton, der Stadt Zürich oder einer anderen Gemeinde einen Solidaritätsbeitrag erhalten haben. Zuständig für die Prüfung der Gesuche ist das Staatsarchiv.
Bis 1981 wurden auch im Kanton Zürich Kinder und Jugendliche in Heime gesperrt, in Pflegefamilien gegeben und als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. So genannte liederliche oder arbeitsscheue Erwachsene wurden entmündigt und sterilisiert. Frauen und Männer wurden zur Umerziehung in Arbeitsanstalten oder gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken eingewiesen.
Am 1. Januar 1981 traten neue Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung in Kraft. Erstmals gab es in der ganzen Schweiz einheitliche Rechtsgrundlagen, die es erlaubten, Eingriffe in die persönliche Freiheit vor Gericht anzufechten. Die kantonalen Bestimmungen mussten aufgehoben oder angepasst werden.