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Zürcher Regierung will Wahlrecht für Menschen mit Beistandschaft

Inklusion

Zürcher Regierung will Wahlrecht für Menschen mit Beistandschaft

3. April 2025, 09:55 Uhr
Menschen mit umfassender Beistandschaft sollen im Kanton Zürich auch wählen und abstimmen dürfen. (Archivbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Menschen, die unter umfassender Beistandstaft stehen, sollen im Kanton Zürich wählen und abstimmen dürfen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Anpassung der Kantonsverfassung.

Im Kanton Zürich sind rund 400 Personen, die unter Beistandschaft stehen, vom Stimmrecht ausgeschlossen, wie die Zürcher Regierung am Donnerstag mitteilte.

Eine Behördeninitiative der Stadt Zürich, die der Kantonsrat der Regierung zur Prüfung überwiesen hatte, will dies ändern. Sie verlangt, dass die Gemeinden den Ausschluss vom Stimmrecht fakultativ aufheben können.

Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen der Behördeninitiative grundsätzlich, lehnt sie aber ab, wie er schreibt. Er wolle einen «Flickenteppich an unterschiedlichen kommunalen Regelungen» verhindern. Denn ein solcher würde die rechtliche Gleichbehandlung von Betroffenen je nach Wohnort in Frage stellen, so die Regierung.

Weiter hält sie fest, dass unterschiedliche Regelungen auf Kantons- und Gemeindeebene «wenig effizient» seien und die Aufbereitung der Stimmunterlagen und die Auszählung unnötig erschweren würden.

Kantonale Regelung

Stattdessen legt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen ausformulierten Gegenvorschlag vor. Dieser sieht vor, den Stimmrechtsausschluss von Menschen mit umfassender Beistandschaft sowohl auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene aufzuheben. Voraussetzung dafür ist eine Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetztes über die politische Rechte, welche der Kantonsrat absegnen muss.

Für diejenigen Menschen, die ihr Stimmrecht neu wahrnehmen könnten, wäre diese Änderung ein bedeutender Schritt in Richtung politische und gesellschaftliche Inklusion, wie sie die UNO-Behindertenrechtskonvention anstrebe, schreibt der Regierungsrat im Antrag an das Parlament.

Die Gefahr, dass andere Personen missbräuchlich anstelle der Betroffenen wählen oder abstimmen würden, erachtet der Regierungsrat als vernachlässigbar. Sie stehe jedenfalls in keinem Verhältnis zu dem bereits heute bestehenden Missbrauchsrisiko im Zusammenhang mit der brieflichen Stimmabgabe, schreibt der Regierungsrat.

Genf als Vorreiter

Der Kanton Genf war 2022 der erste Kanton, der den Stimmrechtsausschluss für dauerhaft urteilsfähige Personen aufgehoben hatte. Appenzell Innerrhoden beschloss an der Landsgemeinde vor einem Jahr, den Stimmrechtsausschluss aufzuheben.

In den Kantonen Waadt und Neuenburg können laut der Zürcher Regierung vom Stimmrecht ausgeschlossene Personen ihre Urteilsfähigkeit nachweisen und das Stimmrecht wieder erlangen. In zahlreichen anderen Kantonen sind parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema hängig.

Quelle: sda
veröffentlicht: 3. April 2025 09:55
aktualisiert: 3. April 2025 09:55