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Zürcher Regierung will keine «Anstandsregel» für Ex-Regierungsräte

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Zürcher Regierung will keine «Anstandsregel» für Ex-Regierungsräte

3. April 2025, 13:12 Uhr
Auslöser für den Vorstoss von Grünen und AL war der 2019 abgetretene Regierungsrat Thomas Heiniger (FDP). (Archivbild)
© Keystone/ENNIO LEANZA
Der Zürcher Regierungsrat bleibt dabei: Abgetretene oder abgewählte Regierungsmitglieder sollen arbeiten können, was sie wollen. Die Regierung hat zwar auf Verlangen des Kantonsrat eine Vorlage für eine so genannte Anstandsregel ausgearbeitet, empfiehlt diese aber zur Ablehnung. Ein zweijähriges Berufsverbot greife zu stark in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit ein.

Dadurch werde die entsprechende Regelung als verfassungswidrig beurteilt, schreibt der Regierungsrat im am Donnerstag veröffentlichten Antrag an den Kantonsrat. Dieser hatte die Anstandsregel-Motion von AL und Grünen im März 2023 mit 89 zu 78 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Dagegen stimmten FDP, Mitte und SP. Dagegen war auch die Regierung.

Mit dem Vorstoss beauftragte der Kantonsrat die Regierung, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die vorschreibt, dass scheidende Regierungsrätinnen und Regierungsräte zwei Jahre lang keinen Einsitz in Institutionen nehmen dürfen, die geschäftlich mit der bisherigen Direktion in Verbindung stehen.

Auslöser für die Motion war der Fall Axsana. Der 2019 abgetretene FDP-Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger nahm in diesem Unternehmen, welches das elektronische Patientendossier entwickelt, als Verwaltungsratspräsident Einsitz. Der Kanton Zürich unterstützte die Axsana während Heinigers Amtszeit mit einer Anschubfinanzierung.

«Erschwerte» Jobsuche

Nun liegt diese geforderte gesetzliche Grundlage vor, über die als nächstes der Kantonsrat entscheidet. Die Regierung aber bleibt dabei und beantragt, sie abzulehnen. Mit dieser Regelung würde es den ausscheidenden Regierungsratsmitgliedern erschwert - und in Einzelfällen faktisch verunmöglicht - eine angemessene neue berufliche Tätigkeit aufzunehmen, schreibt die Regierung.

Als Beispiel nennt sie den Lehrerberuf. So könnte ein Mitglied des Regierungsrates, das vor dem Amtsantritt als Lehrerin oder Lehrer arbeitete, und das während der Amtszeit der Bildungsdirektion vorstand, nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsrat während zweier Jahre nicht mehr als Lehrer arbeiten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 3. April 2025 13:12
aktualisiert: 3. April 2025 13:12