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Zürcher Kantonsrat will Weitergabe von Religionsgeldern verhindern

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Zürcher Kantonsrat will Weitergabe von Religionsgeldern verhindern

2. Juni 2025, 10:09 Uhr
SVP und FDP wollen verhindern, dass mit den Religionsbeiträgen des Kantons auch muslimische oder orthodoxe Vereine unterstützt werden. Dazu soll das Kirchengesetz ergänzt werden. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Die kantonalen Beiträge für anerkannte Religionsgemeinschaften sollen bei diesen bleiben - und nicht an muslimische oder orthodoxe Vereine weitergeleitet werden. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag einen entsprechenden Vorstoss vorläufig unterstützt.

Das Parlament unterstützte die Parlamentarische Initiative (PI) von SVP und FDP mit 97 Stimmen. 60 Stimmen waren für eine vorläufige Unterstützung notwendig. Das Geschäft geht nun an die zuständige Kommission und kommt dann erneut in den Rat.

Geht es nach den Initiantinnen und Initianten, sollen nur jene Organisationen mit kantonalen Geldern unterstützt werden, die massgeblich von den Kirchen getragen werden, etwa Cevi, Jungwacht-Blauring oder das evangelisch-reformierte Hilfswerk Heks.

Es sei nicht sinnvoll, wenn die anerkannten Kirchen einen Teil ihrer kantonalen Gelder an nicht anerkannte Organisationen weitergeben würden, sagte Christina Zurfluh Fraefel (SVP, Wädenswil). Das Kirchengesetz solle entsprechend präzisiert werden.

Muslimische Seelsorge in Asylzentren

Die reformierte und die katholische Kirche geben derzeit je eine Million Franken pro Jahr an nicht anerkannte Gemeinschaften weiter. Das Geld geht etwa an einen Verein, der muslimische Seelsorge in Spitälern, Asylzentren und Gefängnissen anbietet.

Auch die FDP findet es falsch, wenn die anerkannten Kirchen Gelder weitergeben. So würden die Kirchen zu einer Art «Lotteriefonds 2.0». Wer staatliche Gelder erhalten wolle, müsse hinnehmen, dass der Geldgeber gewisse Auflagen mache", sagte Mario Senn (Adliswil).

Heisst konkret: die Geldflüsse offenlegen. Dazu sind die nicht anerkannten Organisationen im Gegensatz zu den Landeskirchen nicht verpflichtet.

«Religiösen Frieden untergraben»

Auch die Mitte war der Ansicht, dass das Kirchengesetz derzeit zu wenig präzise ist. «Für uns steht aber im Vordergrund, wie die Gelder verwendet werden», sagte Tina Deplazes (Hinwil). Solange die Gelder für gesellschaftliche Projekte verwendet würden, sei dies ja auch im Interesse des Kantons. Deshalb wollte die Mitte die Weitergabe von Geldern nicht abklemmen.

Keine Unterstützung erhielt der Vorstoss auch von linker Seite. Diese PI habe klar das Ziel, die muslimischen Gemeinschaften zu schwächen, sagte Florian Heer (Grüne, Winterthur). «Wir erachten aber auch deren Arbeit als enorm wichtig.»

Würden diese nun ausgeschlossen, sage man damit nur, dass ihre Religion weniger wichtig sei als andere. «Der Vorstoss untergräbt den religiösen Frieden. Er ist Polemik gegen Religionen, die Ihnen unliebsam erscheinen», sagte Heer an die Adresse von SVP und FDP.

Für die SP gibt es «gar kein Problem, das es zu lösen gilt», sagte Davide Loss (Thalwil). Die Weitergabe der Gelder zu unterbinden, sei ein unzulässiger Eingriff in die Autonomie der anerkannten Kirchen.

«Nichts gegen Muslime oder Hindus»

Die EVP wiederum unterstützte den Vorstoss. «Aber nicht weil wir etwas gegen Muslime oder Hindus hätten», betonte Donato Scognamiglio (Freienstein-Teufen). «Stattdessen wünschen wir uns eine Anerkennung dieser Gemeinschaften.» Dazu gehöre, dass diese ebenfalls alles transparent machten. «Dann erhalten sie auch Gelder».

Auslöser für den Vorstoss war ein Kantonsratsentscheid vom Februar. Damals entschied das Parlament nach langer Diskussion, den Kirchen für die kommenden sechs Jahre insgesamt 300 Millionen Franken zu bezahlen. Die Weitergabe von insgesamt 12 Millionen Franken an nicht anerkannte Organisationen sorgte dabei für Unmut.

EDU-Kantonsrat Hans Egli (Steinmaur) zog im Anschluss an den Kantonsratsentscheid vor Bundesgericht und forderte, die Weitergabe von Geldern an muslimische Vereine zu stoppen. Das Bundesgericht trat jedoch gar nicht auf seine Beschwerde ein. Er sei durch den Parlamentsbeschluss ja nicht direkt betroffen.

Kirchensteuern und Staatsbeiträge

Zu den staatlich anerkannten Gemeinschaften gehören die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch katholische Körperschaft, die Christkatholische Kirchgemeinde, die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde. Der Kanton zieht in ihrem Auftrag die Kirchensteuern ein.

Die Staatsbeiträge, um die es im Kantonsrat geht, wurden in Zeiten der Säkularisierung eingeführt. Sie sind Gegenleistung dafür, dass viele kirchliche Besitztümer wie Gebäude in Staatsbesitz übergingen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. Juni 2025 10:09
aktualisiert: 2. Juni 2025 10:09