Zürcher Kantonsrat will Opfer von Zwangsmassnahmen entschädigen
Keine Fraktion verlangte eine Debatte. Das Anliegen war also von links bis rechts unbestritten. Das dringliche Postulat von AL, SP, Grünen, EVP und GLP fordert einen «raschen und unkomplizierten» kantonalen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken.
Einen Beitrag in dieser Höhe zahlt seit 2023 bereits die Stadt Zürich aus. Die kantonalen Beiträge sind nun für jene Opfer bestimmt, die nicht bereits von ihrer Gemeinde unterstützt wurden.
«Historische Mitschuld» der Zürcher Behörden
Es gehe darum, diese «historische Mitschuld und die Mitverantwortung der Zürcher Behörden» am grossen Leid der Betroffenen anzuerkennen, schrieben die Postulantinnen und Postulanten.
Bis 1981 wurden auch im Kanton Zürich Kinder und Jugendliche in Heimen weggesperrt, bei Pflegefamilien platziert und als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. So genannt liederliche oder arbeitsscheue Erwachsene wurden entmündigt und sterilisiert. Frauen und Männer wurden zur Nacherziehung in Arbeitsanstalten gesteckt oder kamen gegen ihren Willen in psychiatrische Kliniken.
Am 1. Januar 1981 traten schliesslich neue Bestimmungen zur fürsorgerischen Freiheitsentziehung in Kraft. Erstmals gab es schweizweit einheitliche, rechtliche Grundlagen, die es erlaubten, Eingriffe in die persönliche Freiheit vor Gericht anzufechten. Kantonale Bestimmungen mussten aufgehoben oder angepasst werden.