Zürcher Kantonsrat will illegal Adoptierte finanziell unterstützen
Damit wird der Regierungsrat aufgefordert, im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen, damit bei illegalen Auslandsadoptionen von den Betroffenen keine Gebühren erhoben und die für die Herkunftssuche notwendigen und verhältnismässigen Kosten übernommen werden.
Es dürfe nicht sein, dass Kostenhürden Betroffene daran hinderten, ihr verfassungsmässiges Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu wahren, argumentierten die Motionärinnen und Motionäre.
Es gebe viele blinde und schwarze Flecken in der Vergangenheit, die viel Leid verursachten, und die noch nicht genügend aufgearbeitet seien, sagte Judith Anna Stofer (AL, Dübendorf). Die AL verlange eine Entschuldigung des Kantons gegenüber von illegalen Auslandsadoptionen betroffenen Personen, und dass diese unterstützt würden. Tobias Mani (EVP, Wädenswil) sprach von einem «düsteren Kapitel», die Motion nehme ein berechtigtes Anliegen auf.
Illegale Auslandsadoption sei ein «sehr heikles Thema», sagte Roman Schmid (SVP, Opfikon). Doch die SVP sei mit der Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden. Sie erhebe aber den Mahnfinger, sagte Schmid. Denn sie verlange «verhältnismässige Kosten». Die FDP lehnte den Vorstoss ab.