Zürcher Kantonsrat lehnt Tempo 30 auf Hauptstrassen ab
Die kantonale Initiative aus Kreisen der SVP und der FDP verlangt, dass auf Hauptverkehrsachsen nur in Ausnahmefällen und auf kurzen Strecken Tempo 30 möglich ist. Auch der Regierungsrat hatte sich für die Initiative ausgesprochen.
Hauptargumente der Befürworter waren Probleme für die Blaulichtorganisationen und den öffentlichen Verkehr. So dürften Einsatzfahrzeuge in Tempo-30-Zonen nicht schneller als 45 km/h fahren, sagte Daniela Rinderknecht (SVP, Wallisellen). Sollte flächendeckend Tempo 30 gelten, kämen Mehrkosten auf den öV zu, mahnte Doris Meier (FDP, Bassersdorf).
Mehr Sicherheit durch Temporeduktion
Die Gegner wiesen dies zurück und warfen den Initianten vor, gegen die Interessen der Städte vorzugehen. So stehe etwa die Stadtzürcher Bevölkerung hinter Tempo 30, war zu hören. Tiefere Limite würden mehr Sicherheit und weniger Lärm bringen, so die Argumente. «Tempo 30 ist das neue Tempo 50», sagte Felix Hoesch (SP, Zürich)
Die Befürworter der Initiative warfen der linken Ratsseite ideologische Gründe für Tempo 30 vor, Autofahrer sollen schikaniert werden. Diese konterten damit, dass die Initianten selber ideologisch vorgehen würden. David Galeuchet (Grüne, Bülach) sprach von einem «Etikettenschwindel». Es gehe nicht um Busse oder allgemeine Mobilität, sondern um «freie Fahrt für freie Bürger», einen alten Slogan der Bürgerlichen.
Dass öV und Einsatzfahrzeuge nicht vorwärts kommen, habe andere Gründe. «Das Hauptproblem für den Verkehr sind zu viele Autos», sagte Florian Meier (Grüne Winterthur).
Zweite Initiative abgelehnt
Heute können die Städte Winterthur und Zürich selber über Temporeduktionen auf Hauptstrassen bestimmen - allerdings in Absprache mit dem Kanton. In allen anderen Gemeinden legt der Kanton die Limite fest.
Gegen den Entscheid ergriffen am Montag mehrere Kantonsräte das Behördenreferendum. Das letzte Wort wird also das Zürcher Stimmvolk haben.
Am Nachmittag sprach sich der Kantonsrat deutlich für den Gegenvorschlag des Regierungsrats zu einem ähnlichen Geschäft, der «öV-Initiative», aus. Diese wollte den Gemeinden in Zusammenhang mit Tempo 30 Mehrkosten beim öV überwälzen. Etwa wenn deswegen Zusatzverbindungen eingeführt werden müssten.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der öffentliche Verkehr zuerst durch bauliche Massnahmen, beispielsweise separate Spuren, flüssig gehalten werden soll. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Gemeinden und Transportunternehmen kompensierende Massnahmen ausarbeiten. Als letzten Schritt sollen die Gemeinden und Städte den Verkehrsverbund entschädigen. Die Vorlage geht in die Redaktionskommission.