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Zürcher Kantonsrat kürzt Religionsgelder nicht zusammen

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Zürcher Kantonsrat kürzt Religionsgelder nicht zusammen

3. Februar 2025, 12:01 Uhr
Der Kantonsrat streicht den anerkannten Kirchen die staatlichen Gelder nicht zusammen - obwohl diese einen Teil davon an nicht anerkannte Gemeinschaften wie Muslime weitergeben. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA/SEBASTIAN GOLLNOW
Der Zürcher Kantonsrat kürzt die Gelder für die anerkannten Religionsgemeinschaften nicht zusammen. Er hat am Montag entschieden, den Betrag für die kommenden sechs Jahre bei 300 Millionen Franken zu belassen - obwohl indirekt auch muslimische Vereine unterstützt werden.

Für lange Diskussionen sorgte vor allem, dass die reformierte und die katholische Kirche je eine Million Franken pro Jahr an nicht anerkannte Gemeinschaften weiterleiten wollen - also insgesamt 12 Millionen Franken über sechs Jahre. Unterstützung gab es auch schon in den vergangenen Jahren, allerdings in tieferem Umfang.

Seelsorge in Asylzentren und Gefängnissen

Das Geld geht etwa an einen Verein, der muslimische Seelsorge in Spitälern, Asylzentren und Gefängnissen anbietet. Die SVP/EDU-Fraktion und eine Mehrheit der FDP wollten die staatliche Unterstützung deshalb um diese 12 Millionen kürzen.

Es könne nicht sein, dass die Kirchen das Geld an nicht anerkannte Gemeinschaften weitergeben würden und «die damit machen was sie wollen», sagte René Isler (SVP, Winterthur).

Auch bei der FDP gab es grosse Vorbehalte gegenüber der Weitergabe der Kantonsgelder. Eine knappe Mehrheit der Fraktion wolle die Gelder deshalb kürzen, sagte Mario Senn (Adliswil). Mit 99 zu 59 Stimmen entschied das Parlament jedoch, dass die 300 Millionen ohne Kürzung um 12 Millionen an die anerkannten Gemeinschaften fliessen sollen.

AL: «Grundsätzlich religionskritisch»

«Wir sind grundsätzlich religionskritisch», sagte AL-Kantonsrat Manuel Sahli (Winterthur). Aber bei aller Religionskritik dürfe man nicht vergessen, dass die Gelder für soziale Aufgaben vorgesehen seien. «Will man die Gelder kürzen, müsste der Kanton zuerst wissen, wie er die Aufgaben selber übernehmen will.»

Die SP war aus Prinzip dagegen, Beiträge an muslimische Vereinigungen zu verhindern. «Der Ausschluss von Minderheiten hat historisch gesehen noch nie Mehrwert gebracht», sagte Isabel Bartal (Eglisau). Diese Empörung über zwei Millionen pro Jahr sei schädlich.

Gegen die Kürzung stimmte auch die Mitte. Mit den Geldern des Kantons könne etwa das Risiko vermindert werden, dass sich muslimische Vereine aus dem Ausland finanzieren lassen würden, sagte Tina Deplazes (Zürich). Aber es brauche mehr Transparenz.

Gleicher Meinung war die GLP. «Es braucht klarere Regeln für die Zahlungen an nicht anerkannte Gemeinschaften», sagte Sonja Gehrig (Urdorf). Ein Gutachten des Kantons zeigte zwar auf, dass die Weitergabe von Geldern grundsätzlich legal ist. Vielen Parlamentsmitgliedern war dies jedoch nicht ganz geheuer.

Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP), Atheistin, betonte, dass auch die nicht anerkannten Gemeinschaften nachweisen müssten, was mit dem Geld gemacht werde. Der Kanton habe Einblick in deren Finanzen.

Kirchensteuern und Staatsbeiträge

Zu den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften zählen die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch katholische Körperschaft, die Christkatholische Kirchgemeinde, die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde.

Der Kanton Zürich zieht in ihrem Auftrag die Kirchensteuern von natürlichen Personen und Unternehmen ein. Dazu kommen Staatsbeiträge, die in Zeiten der Säkularisierung eingeführt wurden. Sie sind eine Abgeltung dafür, dass viele kirchliche Besitztümer. etwa Gebäude, in Staatsbesitz übergingen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 3. Februar 2025 12:01
aktualisiert: 3. Februar 2025 12:01