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Zürcher Justiz ermittelt im Fall Vincenz gegen «Inside Paradeplatz»

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Zürcher Justiz ermittelt im Fall Vincenz gegen «Inside Paradeplatz»

16. Juni 2025, 11:18 Uhr
2019 wurde der Journalist Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz» vom Magazin «Schweizer Journalist» zum «Journalist des Jahrs» erkoren. Nun führte die Staatsanwaltschaft «Beweiserhebungen» im Fall Pierin Vincenz durch. (Archivbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat beim Finanzportal «Inside Paradeplatz» (IP) und dessen Betreiber Lukas Hässig offenbar eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Sie ermittelt im Fall des Ex-Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz.

Lukas Hässig schrieb am Montag auf «Inside Paradeplatz», die Staatsanwaltschaft habe vor zwei Wochen eine «Razzia» im Schiffbau durchgeführt, wo IP das Büro hat. «Der zuständige Staatsanwalt und ein halbes Dutzend Polizisten filzten den Platz und danach das Privatdomizil des Journalisten», so IP. Sie nahmen laut dem Finanzportal Laptop und Handy sowie mehrere Dokumente mit.

Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigte am Montag auf Anfrage von Keystone-SDA, dass in diesem Zusammenhang Beweiserhebungen durchgeführt worden seien.

Bereits seit längerem ist bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Hässig hängig. Wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses, wie die Oberstaatsanwaltschaft schreibt.

IP brachte Stein ins Rollen

Auf «Inside Paradeplatz» war 2016 ein Beitrag erschienen, wonach Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken empfangen habe.

Darin stellte Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her. Dieser Blogbeitrag sowie weitere Recherchen des Journalisten sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen sein, die schliesslich auch dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Vincenz im April 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen mehrfacher passiver Bestechung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monate.

Ursprünglich wollte das Obergericht den Berufungsprozess nicht durchführen - unter anderem, weil die Anklageschrift viel zu lang und zu detailliert sei. Das Bundesgericht entschied aber, dass das Obergericht den Prozess durchführen müsse. Er ist auf Sommer 2026 angesetzt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Juni 2025 11:18
aktualisiert: 16. Juni 2025 11:18