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Zürcher Gericht soll künftig über Wahlbeschwerden entscheiden

Wahlbeschwerden

Zürcher Gericht soll künftig über Wahlbeschwerden entscheiden

8. September 2025, 10:00 Uhr
Das Zürcher Verwaltungsgericht muss neu über Wahlbeschwerden entscheiden. Hintergrund ist der Parteiwechsel von Kantonsrätin Isabel Garcia von der GLP zur FDP kurz nach der Wahlen 2023. (Archivbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Zürcher Verwaltungsgericht dürfte neu Beschwerden gegen die Resultate der Kantonsratswahlen behandeln. Grund dafür ist der Knatsch um Ex-GLP-Kantonsrätin Isabel Garcia, die kurz nach der Wahl zur FDP wechselte.

Das Bundesgericht hatte 2024 eine Beschwerde in Zusammenhang mit Garcias Parteiwechsel gutgeheissen, hielt aber fest, dass eine kantonale Instanz entscheiden müsse.

Die Geschäftsleitung unterstützte die Änderung im Vorfeld der Sitzung einstimmig. Im Kantonsrat gab es am Montag dazu keine Meldungen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission, der Rat entscheidet definitiv in einer der nächsten Sitzungen.

Fall ist noch hängig

Die Ergebnisse der Wahl wurden damals im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Die fünftägige Frist zur Ergreifung von Rechtsmitteln lief am 22. Februar ungenutzt ab. Am Tag darauf wurde bekannt, dass Garcia die GLP über ihren Übertritt zur FDP informiert hatte.

Bei der sogenannten Erwahrung der Wahlresultate am 8. Mai 2023 beantragten AL und Grüne, Garcia nicht zu bestätigen, da sie gegen Treu und Glauben verstossen habe. Dieses «Misstrauensvotum» scheiterte mit 107 zu 52 Stimmen bei elf Enthaltungen.

Der Fall liegt momentan beim Verwaltungsgericht. Es muss abklären, ob Garcias Entscheid für den Parteiwechsel von der GLP zur FDP im Februar 2023 bereits während der Wahl feststand.

Quelle: sda
veröffentlicht: 8. September 2025 10:00
aktualisiert: 8. September 2025 10:00