Zürcher Finanzdirektion erstreckt Frist für Steuererklärung
Die Fristerstreckung gilt unabhängig davon, wie die Steuererklärung ausgefüllt wird, ob online, mit der Offline-Software oder auf Papier. So soll verhindert werden, dass viele Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Tagen selber noch eine Fristerstreckung einreichen müssen, weil die Online-Plattform nicht funktioniert.
Mit der Online-Steuererklärung hapert es schon seit dem Wochenende vom 15. und 16. März. An diesem und am folgenden Wochenende stand die Plattform zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Viele Nutzerinnen und Nutzer dürften den Bettel entnervt hingeschmissen haben. Beim Kanton trafen an diesen beiden Wochenenden deshalb viel weniger Steuererklärungen ein als normal.
Der Kanton ging bei der Technik zwar inzwischen über die Bücher, kann aber nicht ausschliessen, dass es am letzten März-Wochenende nicht doch wieder zu Problemen kommen wird. Das Steueramt bedauere die Umstände sehr, schreibt es.
Rund eine halbe Million Steuerpflichtige reichten im vergangenen Jahr ihre Steuererklärung digital ein. Sie ist heute der meistgenutzte Kanal.