Winterthurer Stadtrat handelte im Pensionskassen-Streit zu langsam
Wegen der finanziellen Schieflage der Pensionskasse entschied der Stiftungsrat Ende 2017, die Guthaben der Versicherten ab dem 1. Januar 2018 mit 0,5 Prozent, statt mit 1 Prozent zu verzinsen. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Jahre zuvor war eine andere Sanierungsmassnahme eingeführt worden: Diese sieht vor, dass Arbeitgeber und Versicherte einen Sanierungsbeitrag von total 2,4 Prozent leisten müssen. Die entsprechende Verordnungs-Bestimmung sieht vor, dass das Finanzierungsverhältnis von 60 zu 40 Prozent auf Arbeitgeber und Versicherte aufgeteilt ist.
Weil der Stadtrat dieses Verhältnis mit der neuen Massnahme nicht mehr gewahrt sah, machte er eine Aufsichtsbeschwerde. Allerdings viel zu spät, wie das Gericht festhält.