Winterthurer Stadtrat blitzt mit Beschwerde gegen Parlament ab
Ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde sei nur dann angezeigt, wenn eine klare Rechtsverletzung vorliege, hält der Bezirksrat Winterthur in einer Medienmitteilung vom Mittwoch fest.
Er kommt zwar um Schluss, dass die fragliche Budgetkürzung «durchaus problematisch» sei. Denn diese sei nur in einem allgemeinen von anderen Konten abhängigen Konto erfolgt und mit eher allgemeinen Sparaufträgen über das ganze Budget hinweg verbunden.
Damit gebe das Stadtparlament dem Stadtrat unweigerlich die Kompetenz, selbst zu entscheiden, wo Einsparungen zu erfolgen hätten. Dies verstosse zumindest teilweise tendenziell gegen den im Gemeindegesetz verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung, hält der Bezirksrat fest.
«Behördeninterner Leitfaden»
Doch beim Budget handle es sich weder um einen Erlass noch um eine Verfügung, in denen Rechtsbeziehungen verbindlich festgelegt würden, so der Bezirksrat. Vielmehr sei es ein «behördeninterner Leitfaden», der viele Schätzungen über die Zukunft enthalte.
Entsprechend besitze die Verwaltung auch eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung des Budgets. So könne im Bereich des Budgets im Vorhinein nicht von klaren Rechtsverletzungen gesprochen werden, womit auch kein aufsichtsrechtliches Einschreiten angebracht sei, schreibt der Bezirksrat.
Der Winterthurer Stadtrat nimmt in einer Medienmitteilung «positiv zur Kenntnis», dass der Bezirksrat inhaltlich zum Schluss kommt, dass die fragliche Budgetkürzung problematisch sei und der Finanzhaushaltsverordnung und dem Gemeindegesetz widerspreche. Er entschied jedoch nach «eingehender Prüfung», auf einen Weiterzug zu verzichten.
«Sache des Parlaments»
Nachdem das Stadtparlament im vergangenen Dezember eine pauschale Budgetkürzung um 7 Millionen Franken beschlossen hatte, entschied der Stadtrat, eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat einzureichen. Das genehmigte Budget galt trotzdem.
Der Stadtrat war der Ansicht, dass der Entscheid über konkrete Kürzungen in einzelnen Aufgabenbereichen «Sache des Stadtparlaments» sei. Eine pauschale Kürzung, wie sie das Stadtparlament beim Budget 2025 vorgenommen habe, sei rechtlich nicht zulässig. Finanzvorsteher Kaspar Bopp (SP) kündigte bereits während der Budgetdebatte an, dass der Stadtrat eine Beschwerde prüfen werde.