News
Schweiz

Winterthurer Kirchen-Randalierer erhält seine Waffen nicht zurück

Kriminalität

Winterthurer Kirchen-Randalierer erhält seine Waffen nicht zurück

11. Juni 2024, 13:47 Uhr
Ein psychisch kranker Mann randalierte in einer katholischen Kirche. Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass Waffen bei ihm nicht gut aufgehoben sind - obwohl er «Survival-Experte» ist und Walderlebnisse anbietet. (Symbolbild)
© KEYSTONE/PETRA OROSZ
Ein psychisch kranker Mann aus dem Raum Winterthur muss künftig auf seine Waffen verzichten: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass er sie nicht zurückerhält. Der selbsternannte «Survival-Experte» hatte in einer katholischen Kirche randaliert.

Im April 2022 kündigte der Mann auf Facebook einen Protest gegen die katholische Kirche an. Dazu werde er eine Kirche besetzen und sich nötigenfalls «bis zum Tod» gegen die Polizei wehren. Kurz darauf trafen Polizeimitarbeitende den Mann tatsächlich in der genannten Kirche an. Er randalierte und warf Glocken herum.

Die Polizei nahm den verwirrt wirkenden Mann auf die Wache mit, wo ihm ein Notfallpsychiater eine Persönlichkeitsstörung attestierte. In die Psychiatrie eingewiesen wurde er jedoch nicht, weil die Störung nicht akut sei. Der Mann hatte sich schon früher renitent verhalten und war den Behörden bekannt.

Feldmesser und eine Axt

Die Polizei zog zur Sicherheit jedoch seine Waffen ein, die er in der Kirche dabei hatte: ein Armeetaschenmesser, ein Multitool-Werkzeug mit einer Axt und ein Feldmesser mit einer Klinge von 10,5 Zentimeter Länge.

Der Mann rekurrierte jedoch gegen die Einziehung. Er benötige die Waffen, schliesslich sei er ein «Survival-Experte», der Walderlebnisse anbiete. Das Statthalteramt verweigerte ihm jedoch die Herausgabe, worauf der Randalierer an den Regierungsrat gelangte.

Dieser entschied, dass er nur das Armeesackmesser zurückhaben durfte, weil dieses gesetzlich nicht als «gefährlicher Gegenstand» gilt. Die anderen Waffen blieben jedoch eingezogen - weshalb der mittellose Überlebenskünstler vor Verwaltungsgericht zog.

Dieses kam in seinem am Dienstag publizierten Urteil zum Schluss, dass er das Feldmesser und die Axt nicht zurückerhält. Das Statthalteramt muss gemäss Urteil aber prüfen, ob es die Waffen verkaufen und dem Mann den Erlös übergeben könnte. So käme der Sozialhilfeempfänger immerhin an Geld. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. Juni 2024 13:47
aktualisiert: 11. Juni 2024 13:47
newsredaktion@sunshine.ch