Weko sanktioniert Detailhändler wegen Preisabsprachen im Einkauf
Die Weko beurteilte die bisherige Praxis der Einkaufskooperation Markant in Teilen als unzulässig und sprach die Sanktionen aus, wie die Aufsichtsbehörde am Dienstag mitteilte. Die betroffenen Unternehmen hatten Produkte des täglichen Bedarfs über Markant bezogen.
Rückvergütungen ausbezahlt
Markant verhandelte im Auftrag der Händlerinnen mit Lieferantinnen über Dienstleistungskonditionen und Rabatte. Diese Konditionen wurden teilweise als Rückvergütungen an die Händlerinnen ausbezahlt - ohne die Lieferantinnen darüber zu informieren.
Laut der Weko verzerrte dieses «intransparente» Rückvergütungssystem den Wettbewerb unter den Lieferantinnen, was vor allem kleinere Anbieter benachteiligt habe. Zwar anerkennt die Weko laut Mitteilung die Funktion von Markant als Einkaufskooperation grundsätzlich als zulässig und effizient. Die kollektiven Massnahmen, mit denen die Händlerinnen jedoch über Markant Druck auf Lieferantinnen ausübten - etwa durch koordinierte Auslistungen -, qualifizierte die Behörde als unzulässige einkaufsseitige Preisabrede.
Künftig dürfen Lieferantinnen nicht mehr gezwungen werden, kostenpflichtige Dienstleistungen von Markant zu beziehen. Zudem untersagt die Weko kollektive Massnahmen zur Durchsetzung von Konditionen sowie intransparente Rückvergütungen.
Während Markant als nicht unmittelbar im Wettbewerb stehendes Unternehmen keine Busse zahlen muss, wurden die Händlerinnen sanktioniert. Die Höhe der Bussen richtete sich nach dem Einkaufsvolumen sowie dem Ausmass der Zusammenarbeit im Verfahren.
Markant kündigt Beschwerde an
Markant wehrt sich entschieden gegen den Entscheid der Weko, der das Geschäftsmodell der Firma empfindlich trifft. Laut Markant stärkt das Modell den Wettbewerb und ermöglicht tieferer Preise für Konsumentinnen und Konsumenten, ohne Einkaufs- oder Verkaufspreise zu koordinieren.
Die von der Weko gerügten kollektiven Verhandlungsmassnahmen seien notwendig, da die beteiligten Händler zusammen weniger als zehn Prozent Marktanteil hielten, schrieb Markant in einer Stellungnahmen. Das Unternehmen kritisiert das Weko-Verfahren als einseitig und kündigt an, den Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten.