Wegweisung von Flüchtlings-Familien nach Griechenland ist möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass es für als Flüchtlinge anerkannte Familien in Griechenland nach wie vor diffizil sei, sich eine Existenzgrundlage zu schaffen.
Trotz aller Widrigkeiten sei eine Wegweisung aus der Schweiz aber zulässig und zumutbar, wenn die Betroffenen keine konkreten Anstrengungen unternommen hätten, um in Griechenland Fuss zu fassen. Diese müssten bei Bedarf bei staatlichen Einrichtungen, Sozialbehörden oder Nichtregierungsorganisationen um Unterstützung anfragen.
Mangelnde Griechisch- oder Englischkenntnisse lässt das Bundesverwaltungsgericht als Rechtfertigung für fehlende Bemühungen nicht gelten. Mit Übersetzungsapps, Dolmetschern oder Landsleuten mit längerem Aufenthalt könne vor Ort kommuniziert werden.