Wegen Fake-Video darf gegen Glarner ermittelt werden
Die Kommission findet, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG im Fall des von Glarner geteilten Videos tätig werden darf. In diesem Video aus dem Wahlkampf 2023 machte die grüne Basler Nationalrätin Sibel Arslan angeblich Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis. Arslan zeigte in der Folge Glarner an.
Die Immunitätskommisison kam zum Schluss, das Interesse des Opfers und die Schwere der Straftat sei höher zu gewichten als die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen von Wahlkampagnen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Der Fall geht nun noch an die Rechtskommission des Ständerats.
Nicht aufheben will die Kommission aber die Immunität von Glarner im Fall eines Beitrags von ihm auf der Kurznachrichtenplattform X. In diesem Beitrag ging es um den Islam.