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Vom Bundesrat verfügte Kontensperren zur Ukraine bleiben bestehen

Bundesgericht

Vom Bundesrat verfügte Kontensperren zur Ukraine bleiben bestehen

13. Juni 2025, 12:00 Uhr
Personen aus dem Umfeld des ukrainischen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch hatten vor Bundesgericht keinen Erfolg mit ihren Beschwerden. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Die vom Bundesrat 2022 und 2023 verfügte Sperrung von Bankkonten bei Personen aus dem politischen Umfeld des früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch bleibt bestehen. Das Bundesgericht hat drei Beschwerden abgewiesen.

Der Bundesrat ordnete die Massnahme gestützt auf das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) an. Die Vermögenswerte können so nicht abgezogen werden, bevor über ihre Einziehung entschieden wird. Dies hält das Bundesgericht in den am Freitag publizierten Urteilen fest.

Das Bundesverwaltungsgericht wies 2024 Beschwerden gegen die Kontensperren ab. Auch vor Bundesgericht hatten die Beschwerdeführer keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für die Sperrung seien erfüllt. Insbesondere sei davon auszugehen, dass die ukrainischen Behörden in den zu beurteilenden Fällen nicht in der Lage seien, die Anforderungen an ein Rechtshilfeverfahren in Strafsachen zu erfüllen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Juni 2025 12:00
aktualisiert: 13. Juni 2025 12:00