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Völkerrechtlerin sieht nach Klimagutachten Konsequenzen für Schweiz

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Völkerrechtlerin sieht nach Klimagutachten Konsequenzen für Schweiz

24. Juli 2025, 13:22 Uhr
Den Schutz des Klimas sieht der Internationale Gerichtshof im Zusammenhang mit einer sauberen Umwelt und diese als Basis für das Grundrecht auf Leben. Das könnte bei zukünftigen Gerichtsverfahren auch in der Schweiz Konsequenzen haben. (Archivbild)
© KEYSTONE/DPA/MARCEL KUSCH
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag zum Klimawandel könnte Konsequenzen für die Schweiz haben. Davon geht die Völkerrechtlerin Helen Keller aus. Das Land habe mit dem Pariser Abkommen einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag unterschrieben.

Menschenrechtlich von zentraler Bedeutung sei die Aussage des Internationalen Gerichtshofes (IGH), wonach das Non-Refoulement-Prinzip auch im Klimakontext anwendbar ist. Das heisst, dass eine Person, die in ihrer Heimat an Leib oder Leben bedroht ist, nicht zurückgeschickt werden darf.

Das Rechtsgutachten des IGH, das am Mittwoch bekannt wurde, werde in vielen nationalen Rechtsordnungen eine Wirkung erzielen, sagte Keller, Professorin für Völkerrecht an der Universität Zürich und ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der IGH sage zum Beispiel, dass die Staaten auch ihre Subventionierung von CO2-lastigen Industriezweigen überdenken müssen. Das könnte auch in der Schweiz in Gerichtsverfahren von Bedeutung sein.

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. Juli 2025 13:22
aktualisiert: 24. Juli 2025 13:22