Versicherte sollen AHV-Dossiers digital einsehen können
Gesetzesgrundlage für diese durchgehende Digitalisierung von AHV und IV ist das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS), zu dem sich nun das Parlament äussern kann. Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft dazu verabschiedet.
Der Datenaustausch in der Ersten Säule sei nicht automatisiert, schrieb der Bundesrat. Die Kommunikation mit den Versicherten erfolge häufig noch mittels PDF-Dokumenten oder in Papierform.
Das BISS soll die Rahmenbedingungen für eine effiziente, sichere elektronische Kommunikation für Versicherte, Sozialversicherungen und weitere Akteure setzen. Kernstück ist die «E-Plattform 1. Säule» zu AHV, IV und Ergänzungsleistungen, die frühestens 2028 verfügbar sein soll. Für Versicherte soll die Nutzung freiwillig sein.