Unklare Vereinbarkeit von geplantem Demenzpfad und Wildtierkorridor
Der geplante Demenzpfad liegt nicht nur in einer Freihalte- und Erholungszone. Die vorgesehene Fläche ist gemäss regionalem Richtplan auch Teil eines Korridors, der die Vernetzung für grossräumige Wanderbewegungen von Wildtieren gewährleisten soll.
Mit dem Projekt würde diese Passage zwischen dem Altersheim und der südlich gelegenen Strasse um etwa drei Viertel verschmälern. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Das Zürcher Verwaltungsgericht habe sich nicht mit diesem Punkt auseinandergesetzt.
Fachstelle einschalten
Das muss es nach der Gutheissung einer Beschwerde von zwei Personen durch das Bundesgericht nachholen. Gemäss höchstem Schweizer Gericht ist die Stellungnahme einer Fachstelle einzuholen.
Diese müsse sich insbesondere dazu äussern, welchen Wildtieren der regionale Vernetzungskorridor an der betreffenden Stelle nütze und ob die Wanderbewegungen durch den geplanten Demenzpfad beeinträchtigt würden. (Urteil 1C_636/2024 vom 27.5.2025)