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Unklare Vereinbarkeit von geplantem Demenzpfad und Wildtierkorridor

Bundesgericht

Unklare Vereinbarkeit von geplantem Demenzpfad und Wildtierkorridor

21. Juli 2025, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Die Umgebungsarbeiten für das Haus der Demenz Kalchbühl in Wollishofen sind vorerst auf Eis gelegt. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses muss prüfen, ob der vorgesehene Zaun um den geplanten Demenzpfad mit dem regionalen Richtplan vereinbar ist.

Der geplante Demenzpfad liegt nicht nur in einer Freihalte- und Erholungszone. Die vorgesehene Fläche ist gemäss regionalem Richtplan auch Teil eines Korridors, der die Vernetzung für grossräumige Wanderbewegungen von Wildtieren gewährleisten soll.

Mit dem Projekt würde diese Passage zwischen dem Altersheim und der südlich gelegenen Strasse um etwa drei Viertel verschmälern. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Das Zürcher Verwaltungsgericht habe sich nicht mit diesem Punkt auseinandergesetzt.

Fachstelle einschalten

Das muss es nach der Gutheissung einer Beschwerde von zwei Personen durch das Bundesgericht nachholen. Gemäss höchstem Schweizer Gericht ist die Stellungnahme einer Fachstelle einzuholen.

Diese müsse sich insbesondere dazu äussern, welchen Wildtieren der regionale Vernetzungskorridor an der betreffenden Stelle nütze und ob die Wanderbewegungen durch den geplanten Demenzpfad beeinträchtigt würden. (Urteil 1C_636/2024 vom 27.5.2025)

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. Juli 2025 12:00
aktualisiert: 21. Juli 2025 12:00