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Tiernamen unzulässig bei Bezeichnung von Fleischersatzerzeugnissen

Bundesgericht

Tiernamen unzulässig bei Bezeichnung von Fleischersatzerzeugnissen

2. Mai 2025, 12:09 Uhr
Das Bundesgericht hat sich mit der Zulässigkeit der Bezeichnung «planted chicken» für vegane Fleischersatzprodukte befasst. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie «planted chicken» für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte sie nach einer Beschwerde der Produktionsfirma als zulässig erklärt.

In einer öffentlichen Beratung hat das Bundesgericht am Freitag mit vier zu einer Stimmen entschieden, dass die Verwendung von Tierbezeichnungen für die Produkte auf der Basis von Erbsenproteinen nicht zulässig ist. Es hat das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das kantonale Labor Zürich muss der Firma eine Frist zur neuen Bezeichnung seiner Produkte setzen.

Das Labor hatte Bezeichnungen wie «planted.chicken» 2021 untersagt. Das Zürcher Verwaltungsgericht erachtete sie nach einer Beschwerde der Firma Planted Foods mit Sitz in Kemptthal ZH jedoch als zulässig. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) focht den Entscheid der kantonalen Vorinstanz vor Bundesgericht an.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. Mai 2025 12:09
aktualisiert: 2. Mai 2025 12:09