Tessiner Staatsanwaltschaft geht in Berufung gegen Priester-Urteil
Wegen vorzeitigen Strafvollzugs kam der Mann sofort auf freien Fuss.
Der 56-Jährige wurde in drei Fällen der sexuellen Nötigung sowie in vier Fällen sexueller Handlungen mit Minderjährigen schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der Pornografie wurde der Mann freigesprochen, da es das Gericht nicht als erwiesen ansah, dass die auf den Bildern abgebildeten Personen minderjährig waren.
Nun hat die Staatsanwältin gegen das Urteil Berufung angemeldet, wie die Tessiner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.
Zahlreiche Beobachter zeigten sich überrascht vom Urteil. Dieses war sogar milder als die Forderung der Verteidigung ausgefallen, welche eine Strafe von 36 Monaten beantragt hatte.