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Streit und Anschuldigungen auf dem Golfplatz in Küssnacht SZ

Bundesgericht

Streit und Anschuldigungen auf dem Golfplatz in Küssnacht SZ

15. Mai 2025, 12:00 Uhr
Auseinandersetzungen rund um den Golfplatz Küssnacht SZbeschäftigen das Bundesgericht. (Themenbild)
© KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
Die Betreiberin des Golfplatzes in Küssnacht SZ hat einem Mitglied des Golf-Clubs wegen dessen mutmasslich ungebührlichen Verhaltens zu Unrecht den Spielvertrag gekündigt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Betreiberin stehen jedoch andere Mittel offen, um gegen das Mitglied vorzugehen.

Die kantonalen Instanzen hatten die Kündigung des Spielvertrags vom Juli 2020 und das ausgesprochene Platz- und Hausverbot aufgehoben. Aus diesem Grund gelangte die Betreiberin ans Bundesgericht, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

Die Beschwerdeführerin argumentierte, das besagte Mitglied mobbe ihren Geschäftsführer, weshalb sie den Spielvertrag zum Schutz ihres Arbeitnehmers habe auflösen dürfen. Dies sieht das Bundesgericht jedoch anders. Es sei vorliegend nicht ein Mobbing-Sachverhalt zu beurteilen.

Gerichtliche Mittel

Vielmehr hätte die Beschwerdeführerin gerichtlich gegen allfällige Persönlichkeitsverletzungen gegenüber ihrem Angestellten vorgehen sollen. Zudem könne sie basierend auf der Kooperationsvereinbarung mit dem Golfverein verlangen, dass die in den Bestimmungen vorgesehene disziplinarische Aufsicht gegenüber dem entsprechenden Mitglied ausgeübt werde.

Dies hat die Beschwerdeführerin nicht getan, weil ihr der Vereins-Vorstand nicht wohl gesinnt sei, wie aus dem Urteil hervorgeht. Das Bundesgericht weist bei diesem Punkt darauf hin, dass der Betreiberin der Weg ans Gericht offen stehe, wenn der Verein seinen Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag nicht nachkomme. (Urteil 4A_441/2024 vom 24.03.2025)

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. Mai 2025 12:00
aktualisiert: 15. Mai 2025 12:00