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Ständerat setzt hohe Hürden bei Sorgfaltspflichten für Berater

Geldwäscherei

Ständerat setzt hohe Hürden bei Sorgfaltspflichten für Berater

17. Juni 2025, 11:05 Uhr
Der Ständerat will das Geldwäscherei-Dispositiv verstärken und gesetzliche Sorgfaltspflichten auf Beraterinnen und Berater ausweiten. (Themenbild)
© KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
Das Parlament tut sich weiterhin schwer damit, das Dispositiv im Kampf gegen Geldwäscherei zu verschärfen. Zwar hat der Ständerat am Dienstag neuen Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater zugestimmt. Er ging dabei aber deutlich weniger weit als der Bundesrat.

Auf Antrag ihrer vorberatenden Kommission beschloss die kleine Kammer, die Zahl der Beratenden stark einzuschränken, für die künftig Sorgfaltspflichten gelten. Namentlich sind Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Auch die Tätigkeit von Amtsnotariaten wird ausgeklammert.

Für das weitergehende Konzept des Bundesrats stimmte im Ständerat nur die Ratslinke. Finanzministerin Karin Keller-Sutter attestierte der Mehrheit, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, machte aber deutlich, dass dieser den internationalen Standards nicht genügen dürfte. So sei absehbar, dass der Bundesrat bald wieder weitere Änderungen anregen werde. «Dann sehen wir uns einfach wieder.»

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. Juni 2025 11:05
aktualisiert: 17. Juni 2025 11:05