St. Galler Bewilligung für Wolf-Abschuss im Kanton war rechtswidrig
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Pro Natura gegen den von den St. Galler Behörden bewilligten Abschuss des Wolfsrüden M111 oder der Fähe F35 gutgeheissen. Das Wolfspaar ist seit 2019 im Schils- und Weisstannental unterwegs. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervor.
Im Spätsommer 2023 wurde im Schilstal an zwei Tagen je ein Schaf gerissen, wobei einer der Angriffe auf der Basis von DNA-Daten der Fähe F35 zugeordnet werden konnte. Bei einer weiteren Attacke im November 2023 wurden acht Schafe getötet. Diese waren durch einen Elektrozaun geschützt.
Bei der Prüfung dieses Risses - der zur Abschussverfügung führte - folgten die Behörden nicht den entsprechenden Richtlinien. Dennoch stützte sich auch das Verwaltungsgericht auf die unvollständigen Unterlagen.