Sonderprivatauszug auch bei Anstellungen an Gymi und Berufsschulen
Der Zürcher Kantonsrat schrieb am Montag ein Postulat von SP, FDP, Mitte, GLP, EVP und Grüne ab. Der Regierungsrat kam der Forderung vollumfänglich nach und erliess auf dieses Schuljahr hin eine entsprechende Weisung an die Schulen.
Das Postulat fordert, dass die für Anstellungen an Kantons- und Berufsschulen zuständige Instanz verpflichtet wird, einen Sonderprivatauszug einzuholen und diesen im Personaldossier abzulegen - analog zur Praxis auf der Sek-I-Stufe der Volksschule. Damit sollen Schülerinnen und Schülern besser vor Sexualstraftaten geschützt werden.
Unter anderem auch, weil Schülerinnen und Schüler sowie Lernende an den Schulen der Sekundarstufe II in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrpersonen stehen, wie die Regierung in ihrem Antrag an den Kantonsrat schreibt.
Zudem seien viele der Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen noch minderjährig, sagte Rochus Burtscher (SVP, Dietikon). «Es ist unsere Pflicht, höchste Sorgfalt walten zu lassen.» Diese Massnahme schaffe Vertrauen in das Bildungssystem. Man könne sich auch die Frage stellen, ob dieser Sonderprivatauszug in einer gewissen Kadenz überprüft werden solle, sagte Burtscher.
Auch die Schule schützen
Sibylle Jüttner (SP, Andelfingen) sagte, als Lehrerin und Schulleiterin habe sie ein doppeltes Interesse an dieser Massnahme. Zum einen möchte sie den Schutz von Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 19 Jahre erhöhen. Zum anderen wolle sie auch die Schule und sich selbst schützten. «Ich will uns nie vorwerfen müssen, wir hätten nicht alles menschenmögliche unternommen, um Übergriffe zu verhindern», sagte sie.
Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) betonte, dass man sich trotz der auf dieses Schuljahr in Kraft getretenen Weisung nicht in falscher Sicherheit wiegen dürfe. «Es gilt nach wie vor, im Schulumfeld genau hinzuschauen», sagte Steiner.