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SkyECC-Daten laut Basler Gericht in Drogenprozess nicht verwertbar

Prozess

SkyECC-Daten laut Basler Gericht in Drogenprozess nicht verwertbar

1. Oktober 2025, 10:56 Uhr
Am Mittwoch beginnt am Appellationsgericht Basel-Stadt die Berufungsverhandlung gegen einen mutmasslichen Kokainhändler. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts rekurriert. (Archivbild)
© KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat sich am Mittwoch gegen die Verwertbarkeit von Daten der App SkyECC ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft führte sie als Beweismittel gegen einen mutmasslich internationalen Dorgenhändler.

Die Daten implizieren, dass der 50-jährige Beschuldigte im zweitinstanzlichen Drogenprozess nicht nur lokal Kokain gedealt hat, sondern in grossangelegten Drogenschmuggel involviert war. Der Entscheid schränkt die Anklage auf jene Punkte ein, die unabhängig von den App-Daten ermittelt wurden.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hatten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts von Januar 2023 angemeldet. Die Anklage hatte damals über 17 Jahre Gefängnis für den Mann gefordert, den sie als ganz grossen Fisch des internationalen Drogenhandels betrachtet.

Das Strafgericht sah dies aber nicht als erwiesen an und verurteilte ihn zu zehn Jahren und neun Monaten, hauptsächlich für den Handel mit nur 4,2 Kilo statt neun Tonnen Kokain.

Quelle: sda
veröffentlicht: 1. Oktober 2025 10:56
aktualisiert: 1. Oktober 2025 10:56