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Schlichtungsbehörde gibt Mietenden der «Sugushäuser» recht

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Schlichtungsbehörde gibt Mietenden der «Sugushäuser» recht

23. Juni 2025, 15:52 Uhr
Die Massenkündigung in den Sugushäusern ist aktuell vor der Schlichtungsbehörde. Im Bild eine Solidaritätskundgebung im Dezember 2024.
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Die Schlichtungsbehörde hat die Kündigungen für 105 Wohnungen in den «Sugushäusern» in der Stadt Zürich in Vergleichsverhandlungen als missbräuchlich eingestuft. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen damit - zumindest vorerst - nicht ausziehen.

Die Schlichtungsbehörde hat am Montag die ersten Anfechtungen gegen die Wohnungs-Kündigungen in den «Sugushäusern» verhandelt, wie der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich (MV Zürich) am Montagnachmittag mitteilte. Die Schlichtungsbehörde habe dabei festgehalten, dass sie die Kündigungen als missbräuchlich erachte. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

Die Vermieterin hat laut Mitteilung nun 20 Tage Zeit, den Entscheidvorschlag der Schlichtungsbehörde anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt sie ab, kann sie innert 30 Tagen Klage beim Mietgericht einreichen.

Eigentümerin plant angeblich Totalsanierung

Die Mieterinnen und Mieter von 105 Wohnungen in drei der insgesamt neun «Sugushäusern» haben im Dezember vergangenen Jahres die Kündigung erhalten. Die Eigentümerin plane eine Totalsanierung. Die Kündigungen erfolgten zuerst auf Ende März, wurden aber später bis Ende September aufgeschoben.

Die bunten Häuser, die direkt an der Bahnlinie zwischen Hardbrücke und Hauptbahnhof Zürich stehen, sind durch die Massenkündigung zu einem Symbol der Wohnungsnot geworden. Die Betroffenen wehrten sich unter anderem mit einer Kundgebung gegen das Vorgehen der Eigentümerin.

Quelle: sda
veröffentlicht: 23. Juni 2025 15:52
aktualisiert: 23. Juni 2025 15:52