Regierung will Menschen mit Beeinträchtigungen Wahlrecht einräumen
Die heutige Regelung im Wahl- und Abstimmungsgesetz stehe im Widerspruch zu völkerrechtlichen Bestimmungen, argumentiert der Regierungsrat in seinem Antrag an das Parlament. Beim Entzug von politischen Rechten handle es sich um schwerwiegende Einschränkungen der Rechte der Betroffenen. Zudem sei ein solcher Entzug heute rechtsstaatlich kaum mehr begründbar.
Während der Vernehmlassung äusserten sich FDP und SVP kritisch zur Vorlage. Der Kanton Zug solle beim Wahlrecht für Beeinträchtigte nicht vorpreschen und abwarten, bis allfällige Regelungen beim Bund getroffen würden, argumentierten die Fraktionen.
Als erster Kanton der Schweiz hatte Genf Ende 2020 Menschen mit Beeinträchtigung das Abstimmen und Wählen erlaubt. Auch in anderen Kantonen der Schweiz sind Vorstösse hängig.