Rechtlich unverbindlicher Kodex für Unterschriftensammlungen
Der Verhaltenskodex liegt im Entwurf vor, wie die Bundeskanzlei am Donnerstag auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die Sammelfirmen sollen sich auf eine Selbstregulierung verpflichten. Der Entwurf ist bis am 5. September in der Vernehmlassung. Danach informiert die Bundeskanzlei über das weitere Vorgehen.
Seit November 2024 leiten Kantone und Gemeinden in einem landesweiten Meldesystem Unregelmässigkeiten weiter. Gemäss der Bundeskanzlei zeigt das Wirkung: Es gebe unseriöse Sammlungen weiterhin, im Vergleich zu 2024 aber auf «sehr viel tieferem Niveau».
Sodann nimmt die Bundeskanzlei alle Unterschriften noch genauer unter die Lupe. Sie prüft alle Bögen und Unterschriftenzeilen einzeln. Auch die ungültigen Unterschriften kontrolliert sie auf Fälschungen.