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Rat will Zuger Notfallpraxis mit Finanzspritze unterstützen

Kantonsrat ZG

Rat will Zuger Notfallpraxis mit Finanzspritze unterstützen

22. Mai 2025, 11:49 Uhr
Die Zuger Regierung will der Notfallpraxis der Zuger Ärzte-Gesellschaft mit einer Überbrückungsfinanzierung unter die Arme greifen. (Symbolbild)
© Keystone/WALTER BIERI
Nach zwei Bundesgerichtsurteilen darf die Notfallpraxis der Zuger Ärztegesellschaft keine zusätzlichen Notfallgebühren mehr verrechnen. Der Kanton soll ihr deshalb finanziell unter die Arme greifen. Der Kantonsrat hat sich am Donnerstag offen dafür gezeigt.

Seit den Bundesgerichtsurteilen 2024 dürfen Zuschläge für dringende Konsultationen nicht mehr verrechnet werden, wenn die Behandlung von fest angestellten Spital- oder Praxisärzten durchgeführt wird.

Die Notfallpraxis sei für die medizinische Versorgung der Zuger Bevölkerung «von grosser Bedeutung» und «systemrelevant», erklärte die Regierung. Der Wegfall der Notfallpauschalen treffe die Notfallpraxis existenziell. Sie erzielte im Jahr 2023 Erträge von rund 2,2 Millionen Franken. Davon stammten rund 670'000 Franken aus diesen nun wegfallenden Notfallzuschlägen.

Deshalb will die Regierung ab 2025 jedes Jahr rund 600'000 Franken beisteuern, bis eine andere Finanzierungslösung auf tariflicher Basis gewährleistet sei, hiess es.

Schlau, schlank und pragmatisch

Der Kantonsrat folgte am Donnerstag der Regierung. Sämtliche Fraktionen unterstützten in ihren Voten die Hilfe für die Notfallpraxis und wiesen auf ihre Bedeutung hin.

Hans Jörg Villiger (SVP) sagte, die Vorlage sichere die kostengünstige medizinische Grundversorgung für die Bevölkerung. Dann, wenn Hausärzte geschlossen hätten: abends, an Wochenenden und an Feiertagen. Die Vorlage verdiene darum die «volle Unterstützung.» Die Vorlage sei schlau, schlank, pragmatisch und tue, was nötig sei, sagte Christian Hegglin (SP). Helene Zimmermann (FDP) wies darauf hin, dass ohne diese Institution eine Überlastung der Notfallstation des Kantonsspitals drohe. «Das ist weder medizinisch sinnvoll noch wirtschaftlich tragbar.»

Die Vorlage sei ein Zeichen der Wertschätzung für die Notfallpraxis, sagte Landammann Andreas Hostettler (FDP) in der Debatte.

8000 Erwachsene und 5000 Kinder werden betreut

Die Notfallpraxis der Zuger Ärzte-Gesellschaft befindet sich in den Räumlichkeiten des Zuger Kantonsspitals. Pro Jahr werden laut regierungsrätlichem Bericht an das Parlament rund 8000 Erwachsene und 5000 Kinder betreut.

Die Schlussabstimmung zur Vorlage ist für die Session am 2./3. Juli terminiert.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Mai 2025 11:49
aktualisiert: 22. Mai 2025 11:49