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Räte bereinigen Vorlage für neue Geldwäscherei-Regeln für Berater

Geldwäscherei

Räte bereinigen Vorlage für neue Geldwäscherei-Regeln für Berater

17. September 2025, 08:28 Uhr
Mit neuen Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater will das Parlament den Kampf gegen Geldwäscherei verstärken. (Themenbild)
© KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
Künftig gelten in der Schweiz im Kampf gegen Geldwäscherei in bestimmten Fällen auch für Anwälte, Notare und weitere Beraterinnen und Berater Sorgfaltspflichten. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz in der entsprechenden Vorlage bereinigt.

Zuletzt ging es um die Schwelle, ab welcher Immobilientransaktionen unter neue Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz fallen sollen. Die grosse Kammer schwenkte hier auf die Linie des Ständerats ein. Damit liegt der Wert bei fünf Millionen Franken. Der Nationalrat hatte zunächst für eine Obergrenze von drei Millionen Franken votiert.

Im Grundsatz waren sich die Räte bei der Vorlage schon vor der Differenzbereinigung einig. Deren Ziel ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Erfassen soll das Gesetz nach Aussage von Finanzministerin Karin Keller-Sutter namentlich zwei Bereiche mit hohem Geldwäscherei-Risiko, die Strukturierung von Gesellschaften und Immobilientransaktionen.

Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. September 2025 08:28
aktualisiert: 17. September 2025 08:28