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Prinzip der gewaltfreien Erziehung wird gesetzlich verankert

Kindesschutz

Prinzip der gewaltfreien Erziehung wird gesetzlich verankert

9. September 2025, 09:02 Uhr
Eltern haben das Kind «ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen», wird künftig im Schweizer Zivilgesetzbuch stehen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA/MAURIZIO GAMBARINI
Eltern haben Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Dieses Prinzip wird jetzt ausdrücklich im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen.

Er hiess am Dienstag mit 33 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine vom Bundesrat eingebrachte Ergänzung des Zivilgesetzbuchs gut. Der Nationalrat hatte ihr schon im Mai zugestimmt. Ziel der Vorlage ist es, klarzustellen, dass Gewalt in der Erziehung nicht erlaubt ist, und damit zur Gewaltprävention beizutragen.

Die Bundesratsvorlage sieht zwei neue Sätze im Zivilgesetzbuch vor. Im ersten wird die Gewaltfreiheit im Gesetz verankert. Laut dem zweiten müssen die Kantone dafür sorgen, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.

Jedes fünfte Kind in der Schweiz erfährt regelmässig psychische Gewalt. Das zeigte eine im November 2024 von der Organisation Kinderschutz Schweiz vorgestellte Studie.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. September 2025 09:02
aktualisiert: 9. September 2025 09:02