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Präsident des Bundesgerichts für Annahmeverfahren

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Präsident des Bundesgerichts für Annahmeverfahren

13. September 2025, 02:36 Uhr
Bundesgerichtspräsident François Chaix würde persönlich gerne «den rechtlich wichtigen Fragen mehr Zeit widmen können», wie er der «Neuen Zürcher Zeitung» sagte. (Archivbild)
© KEYSTONE/TIL BUERGY
Der Präsident des Bundesgerichts François Chaix hat in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» für ein Annahmeverfahren plädiert. «Manchmal ist es nicht unbedingt nötig, dass das Bundesgericht auch noch ein Urteil fällt», sagte er der Zeitung.

Das oberste Schweizer Gericht könne davon ausgehen, dass die Gerichte in vorgelagerter Instanz sich um die beste rechtliche Lösung bemühen würden, sagte der Genfer in dem am Samstag veröffentlichten Gespräch.

Doch seien in der Schweiz die Politik und die Bürgerinnen und Bürger der Meinung, man solle bis vor Bundesgericht gehen können. «Nun gut, wenn es um eine Busse von vierzig Franken geht und sie vielleicht noch Geld für einen Anwalt verlieren wollen, dann kommen Sie zu uns. Kein Problem», sagte Chaix.

Im Gegensatz zum obersten Gerichtshof der USA beispielsweise könne das Bundesgericht nicht sagen: «Dieser Fall interessiert uns nicht, und wir müssen das nicht begründen.» Er persönlich würde gerne den «rechtlich wichtigen Fragen mehr Zeit widmen können».

Für das vergangene Jahr hatte das Bundesgericht rund 7500 Eingänge vermeldet. In einzelnen Abteilungen der Bundesgerichte kam es zu starken Fallzunahmen. Von 2012 bis 2024 ist die Zahl der strafrechtlichen Fälle nach Angaben von Chaix um 60 Prozent gestiegen. In diesem Jahr erledige das Gericht tendenziell mehr Fälle, als es Eingänge gebe, um Pendenzen abzubauen, sagte er im Interview. Den Entscheid zu einem allfälligen Annahmeverfahren überlässt der Präsident des Bundesgerichts der Politik.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. September 2025 02:36
aktualisiert: 13. September 2025 02:36