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Parlament will Öffnungszeiten bei Selbstbedienungsläden lockern

Kantonsrat ZG

Parlament will Öffnungszeiten bei Selbstbedienungsläden lockern

27. März 2025, 16:01 Uhr
Der Zuger Regierungsrat will bei Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal die Ladenöffnungszeiten lockern. (Symbolbild)
© Keystone/PETER SCHNEIDER
Geht es nach dem Willen des Zuger Kantonsparlaments, sollen Läden ohne Verkaufspersonal von den Öffnungszeiten ausgenommen werden. Die Ausnahmeklausel gilt im Kanton Zug bereits für Hofläden auf Bauernhöfen und Verkaufsautomaten.

Der Regierungsrat ist bereit, die Regeln bei den Ladenöffnungszeiten zu lockern. Er stehe neuen technischen Möglichkeiten offen gegenüber, erklärte er im Bericht an das Parlament.

Wichtig sei ihm dabei der Zusatz „ohne Verkaufspersonal“, um andere Angebote auszuschliessen. In Geschäften, in denen die Kunden die Waren selbst in den Korb legten oder an Automaten bezahlten, werde jedoch Personal für Nachschub oder Reinigung benötigt.

Keine Lockerung wollte die ALG. Luzian Franzini sagte, die ALG stehe einer «24-Stunden-Gesellschaft» kritisch gegenüber. Das sehe auch die Bevölkerung so. Bereits 1997, 2002 und 2021 habe die Zuger Bevölkerung solche «Liberalisierungstendenzen» abgelehnt.

Auch die SP warnte vor der Liberalisierung. Eine Lockerung hätte weitreichende Folgen bei den Arbeitsbedingungen, warnte Ronahi Yener.

Eine Mehrheit stimmte jedoch der vorberatenden Kommission zu, die vorschlug, auch Läden mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern eine Ausnahme zu gewähren, wenn sie nur Sicherheitspersonal beschäftigen. So weit wollte die Regierung nicht gehen.

Die Schlussabstimmung zum Geschäft findet nach der zweiten Lesung statt. Diese findet voraussichtlich in zwei Wochen in der nächsten Session statt. Falls kein Referendum zustande kommt, gilt das neue Gesetz ab 1. Juli 2025.

Quelle: sda
veröffentlicht: 27. März 2025 16:01
aktualisiert: 27. März 2025 16:01