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Parlament kann über Leistungsschutz für Medien entscheiden

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Parlament kann über Leistungsschutz für Medien entscheiden

20. Juni 2025, 12:06 Uhr
Grosse, von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung genutzte Onlinedienste wie Google sollen den Medienunternehmen neu Vergütungen bezahlen, wenn sie journalistische Inhalte aufschalten. (Themenbild)
© KEYSTONE/AP/Jeff Chiu
Grosse Onlinedienste wie Google und X sollen künftig Urheberrechtsgebühren zahlen, wenn sie kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Über das umstrittene neue Leistungsschutzrecht für Medien kann nun das Parlament entscheiden.

Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Leistungsschutzrecht verabschiedet. Dabei geht es um die Nutzung von sogenannten Snippets, also kurze mit journalistischen Leistungen erzeugte Texte oder Bilder. Sie sind heute nicht durch das Urheberrecht geschützt, wie der Bundesrat schrieb.

Entsprechend bezahlten die Onlinedienste den Medienunternehmen auch keine Vergütungen für das Nutzen dieser Texte. Der Bundesrat will das ändern und erreichen, dass Medienschaffende einen angemessenen Anteil der geplanten Vergütung enthalten.

Er beantragt, dass Onlinedienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen, die Vergütung leisten müssen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. Juni 2025 12:06
aktualisiert: 20. Juni 2025 12:06