Lachgas-Unfallfahrer im Baselbiet muss mehrere Jahre ins Gefängnis
Das Gericht verurteilte den Autolenker auch wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, teilweise mit schwerer Schädigung, der Gefährdung des Lebens sowie der Verletzung der Verkehrsregeln.
Somit folgte das Strafgericht nicht der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten, unter anderem wegen vorsätzlicher, Tötung forderte.
Nebst der Freiheitsstrafe erhält der 21-Jährige auch eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 130 Franken. Er muss der Familie des tödlich verunfallten Kollegen Genugtuung und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe bezahlen. Auch den drei überlebenden Mitfahrern, die sich beim Unfall teilweise schwer verletzten, muss er Schadenersatz und Genugtuung bezahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.