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Kompetenz des SEM bei Aufenthaltstiteln widerspricht Verfassung

Bundesgericht

Kompetenz des SEM bei Aufenthaltstiteln widerspricht Verfassung

2. Mai 2025, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat sich mit dem Ausländer- und Integrationsgesetz beschäftigen müssen. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das SEM darf kantonal erteilten Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen die Zustimmung verweigern. Laut Bundesgericht ist dies teilweise verfassungswidrig, da Urteile kantonaler Gerichte übersteuert werden können. Dies widerspricht der Gewaltenteilung.

Zudem werde mit dieser gesetzlich festgelegten Kompetenz die richterliche Unabhängigkeit verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Urteil.

Im konkreten Fall verweigerte das Zürcher Migrationsamt einem straffällig gewordenen Iraker die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwedre des Mannes gut und wies das Amt an, die Bewilligung zu erteilen.

Auf der Basis des Ausländer- und Integrationsgesetzes verweigerte das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Zustimmung und wies den Mann aus der Schweiz weg. Das Bundesgericht erachtet die entsprechende Gesetzesbestimmung als teilweise verfassungswidrig, muss sie aber aufgrund der Bundesverfassung anwenden. Die Beschwerde des Irakers hat es abgewiesen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. Mai 2025 12:00
aktualisiert: 2. Mai 2025 12:00