Kompetenz des SEM bei Aufenthaltstiteln widerspricht Verfassung
Zudem werde mit dieser gesetzlich festgelegten Kompetenz die richterliche Unabhängigkeit verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Urteil.
Im konkreten Fall verweigerte das Zürcher Migrationsamt einem straffällig gewordenen Iraker die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwedre des Mannes gut und wies das Amt an, die Bewilligung zu erteilen.
Auf der Basis des Ausländer- und Integrationsgesetzes verweigerte das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Zustimmung und wies den Mann aus der Schweiz weg. Das Bundesgericht erachtet die entsprechende Gesetzesbestimmung als teilweise verfassungswidrig, muss sie aber aufgrund der Bundesverfassung anwenden. Die Beschwerde des Irakers hat es abgewiesen.