Keine Anerkennung der Studentenverbindung Zofingia in Lausanne
Das Bundesgericht kommt in einem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, dass Anstalten des öffentlichen Rechts wie die Universitäten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter im Bildungskontext beizutragen.
Die Waadtländer Sektion des Zofingervereins sei Teil einer gesamtschweizerischen Organisation mit rund 3000 Mitgliedern. Sie biete Studierenden Kontakt-Möglichkeit zu älteren, im Berufsleben stehenden Mitgliedern. Ein solches Netzwerk kann laut Bundesgericht Vorteile für die berufliche Entwicklung bringen.
Studentinnen den Zugang dazu wegen ihres Geschlechts zu verwehren, stelle eine Benachteiligung dar. Es sei aber genau die Aufgabe von Hochschulen, für Chancengleichheit in ihren Institutionen zu sorgen.