Kanton Zug will finanzielle Beiträge an Kinderbetreuung festlegen
Anspruch auf die Pauschale können Erziehungsberechtigte erheben, welche erwerbstätig oder in Ausbildung sind. Die Höhe der Einkommen spielt dabei keine Rolle, wie es im Vernehmlassungsbericht des Regierungsrats hiess.
Um die Unterstützung zu erhalten, können Erziehungsberechtigte digital ein Gesuch einreichen. Die Bewilligung der sogenannten Kantonspauschale erfolge jeweils befristet für ein Jahr. Der Betrag soll monatlich und im Voraus ausbezahlt werden.
Die Anpassung der Kinderbetreuungsverordnung definiert zudem Mindestanforderungen an das Angebot in Kindertagesstätten und Tagesfamilien. Diese müssten werktags von 7 bis 18 Uhr und während 48 Wochen pro Jahr geöffnet haben. Die Einwohnergemeinden sollen das Angebot gewährleisten und Betreuungsplätze vermitteln.
Der Regierungsrat will zudem die Gleichbehandlung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Vorschulalter festschreiben. Die bisherige Praxis werde damit normiert. Die Zuger Einwohnergemeinden betreiben dazu seit mehreren Jahren ein gemeinsames Projekt.
Der Kanton verlangt von Kinderbetreuungsstätten zudem neu ein Konzept zur Prävention gegen physische, psychische und sexuelle Gewalt.
Die Vernehmlassung der Verordnungsanpassung läuft bis am 29. August 2025.